Praxiswissen für kleine Teams · Datenstand Juli 2026
Begriffe von A bis Z

Glossar: Zeiterfassung im Kleinbetrieb

Kurze, zitierfähige Definitionen zu Arbeitszeitkonto, Geofencing, Soll-/Ist-Zeit, Stempeluhr und weiteren Begriffen.

Orientierung: Arbeitszeiterfassung dokumentiert die gesamte tägliche Arbeitszeit. Dienstplanung beschreibt die Zukunft, Projektzeit ordnet Stunden einem Auftrag zu und das Arbeitszeitkonto bildet den Saldo.
Arbeit auf Abruf
Arbeitsmodell nach § 12 TzBfG, bei dem Arbeitseinsätze variabel abgerufen werden. Die Lage der Arbeitszeit ist mindestens vier Tage im Voraus anzukündigen; kurzfristigere Abrufe müssen Beschäftigte grundsätzlich nicht übernehmen.
Arbeitszeitkonto
Saldo aus geschuldeter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit. Regeln zu Ausgleich, Obergrenzen und Freigaben sollten betrieblich feststehen.
Arbeitszeiterfassung
Systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Auswertungszeitraum
Woche, Monat oder anderer Zeitraum, für den Zeiten geprüft, saldiert und abgeschlossen werden.
Änderungsprotokoll
Nachweis, welcher Wert wann und durch wen geändert wurde. Er erhöht die Nachvollziehbarkeit von Korrekturen.
Aufzeichnungspflicht
Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitszeiten zu dokumentieren. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt die Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Zeit mit zweijähriger Aufbewahrung; nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist die Erfassung der Arbeitszeit insgesamt verpflichtend.
Browser-Erfassung
Ein- und Ausstempeln oder Eintragen über eine Webanwendung ohne installierte Mitarbeiter-App.
Dienstplan
Vorausschauende Zuordnung von Arbeitszeiten und Aufgaben. Er zeigt Soll-Zeiten; Zeiterfassung dokumentiert das Ist.
Geofencing
Virtuelle Ortsgrenze, die einen Stempelvorgang an einem definierten Einsatzort erlauben oder kennzeichnen kann.
Ist-Zeit
Tatsächlich geleistete Arbeitszeit nach Berücksichtigung von Beginn, Ende und Pausen.
Kiosk / Station
Gemeinsames Gerät am Arbeitsort, über das mehrere Beschäftigte nacheinander stempeln.
Korrekturbuchung
Nachträgliche Änderung einer Zeit, etwa nach vergessenem Ausstempeln. Grund und Freigabe sollten nachvollziehbar sein.
Minijob-Aufzeichnung
Besondere Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Mitbestimmung
Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG, unter anderem bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bei Pausen sowie bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle – dazu zählen auch Zeiterfassungssysteme.
Pausenzeit
Unterbrechung, die nicht zur Arbeitszeit zählt. Ob automatisch oder aktiv gebucht wird, muss zum tatsächlichen Ablauf passen.
Projektzeiterfassung
Zuordnung von Zeiten zu Kunden, Projekten oder Aufgaben für Kalkulation und Abrechnung; nicht identisch mit der gesetzlichen Arbeitszeiterfassung.
RFID
Kontaktlose Identifikation per Chip oder Karte an einer Station. Das Verfahren ersetzt nicht die Regeln hinter dem Stempelvorgang.
Ruhezeit
Zeitspanne zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Das Arbeitszeitgesetz sieht grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit vor; Ausnahmen sind gesondert geregelt.
Soll-Zeit
Arbeitszeit, die sich aus Vertrag, Modell oder Dienstplan ergibt.
Stempeluhr
Oberbegriff für ein System, das Beginn und Ende per Zeitstempel festhält – mechanisch, digital oder per App.
Überstunden
Arbeitszeit über die individuell geschuldete Zeit hinaus. Erfassung, Anordnung, Duldung und Ausgleich sind getrennte Fragen.
Vertrauensarbeitszeit
Modell mit Eigenverantwortung bei der Lage der Arbeitszeit. Die Pflicht zur Erfassung und die Grenzen des Arbeitszeitrechts bleiben grundsätzlich bestehen.

Rechtlicher Rahmen in Kürze

Viele Glossarbegriffe haben einen festen gesetzlichen Hintergrund. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich acht Stunden; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Es verlangt Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG) sowie eine ununterbrochene Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG). Aufzeichnungen über die darüber hinausgehende Arbeitszeit sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit insgesamt folgt aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) auf Grundlage des EuGH-Urteils vom 14.05.2019 (C-55/18). Ein Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung vom Juni 2026 soll diese Pflicht gesetzlich konkretisieren, ist aber noch kein geltendes Recht. Eine ausführliche Einordnung für kleine Betriebe bietet die Seite zur Zeiterfassungspflicht.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Dienstplan und Zeiterfassung?

Der Dienstplan beschreibt die erwartete Soll-Zeit, die Zeiterfassung die tatsächlich geleistete Ist-Zeit. Gute Systeme stellen Abweichungen sichtbar nebeneinander.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Projektzeit?

Arbeitszeit dient vor allem dem Arbeitszeitnachweis; Projektzeit ordnet Minuten einem Kunden, Auftrag oder Budget zu. Ein Zeitraum kann in beiden Systemen vorkommen.

Ist Geofencing dasselbe wie GPS-Tracking?

Nein. Geofencing kann einen punktuellen Stempelvorgang auf einen definierten Bereich begrenzen. Dauerhafte Bewegungsaufzeichnung ist ein anderer, datenschutzrechtlich deutlich eingriffsintensiverer Prozess.

Warum ist ein Änderungsprotokoll wichtig?

Weil korrigierte Werte sonst nicht von ursprünglichen Einträgen zu unterscheiden sind. Ein Protokoll macht Verantwortung und Zeitpunkt nachvollziehbar.

Was bedeutet objektiv, verlässlich und zugänglich?

Das sind die vom EuGH formulierten Qualitätsmerkmale des Erfassungssystems: Daten sollen nicht willkürlich sein, zuverlässig entstehen und für die berechtigten Personen erreichbar sein.

Was ist bei automatischen Pausen zu beachten?

Die automatische Regel muss dem tatsächlichen Ablauf entsprechen. Wurde eine Pause nicht genommen oder dauerte sie anders, braucht es einen klaren Korrekturweg.

Welche Aufzeichnungsfrist gilt für Minijobber?

Nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Was bedeutet Arbeit auf Abruf für den Dienstplan?

Bei Arbeit auf Abruf muss die Lage der Arbeitszeit nach § 12 TzBfG mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden. Dienstpläne sollten deshalb mit ausreichend Vorlauf veröffentlicht werden.

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Methodik

  1. BAG 1 ABR 22/21.
  2. Arbeitszeitgesetz.
  3. Definitionen der Redaktion, abgeglichen mit BMAS-FAQ und Anbieterterminologie.

Redaktionelle Prüfung: Redaktion zeiterfassung-kleinbetrieb.de. Alle Preis- und Funktionsangaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Die Rechtsinhalte ersetzen keine Beratung im Einzelfall.